Inhaftierte Anwältin bandagierte sich selbst den von WärterInnen gebrochenen Finger

Rechtsanwältin Aycan Çiçek wurde im Zuge des Prozesses gegen die Progressive Anwaltsvereinigung (ÇHD) zu 9 Jahren Gefängnis verurteilt und befindet sich derzeit im Düzce-Gefängnis.

Die inhaftierte Anwältin Aycan Çiçek, deren Finger von Gefängniswärterinnen gebrochen wurde, musste diesen mit Hilfe einer anderen Wärterin selbst verbinden. Da sie infolge einer Disziplinarstrafe in Einzelhaft gesteckt wurde, wurde sie tagelang nicht in ein Krankenhaus gebracht.

Saniye Çiçek hat Bianet Folgendes über den Vorfall erzählt:

“Meine Tochter Aycan hat einen Slogan gerufen, nachdem sie gehört hatte, dass Anwältin Ebru Timtik ihr Leben verloren hatte. Danach kamen sie zu ihrer Station. Bei einem Gerangel an der Tür wurde ihre Hand in der Tür eingeklemmt und ihr Finger gebrochen.

Sie erzählte, dass eine Wärterin ihr sagte, wie sie ihren Finger verbinden sollte, und ihr half. Sie wurde vier Tage lang mit einem gebrochenen Finger in der Zelle festgehalten, am fünften Tag brachten sie sie in ein Krankenhaus. Sie verbanden ihre Hand. Aber dieses Mal wurde sie eine Woche zu spät zum Arzt gebracht, um den Verband zu entfernen.”
Die Familie der im Düzce-Gefängnis inhaftierten Aycan Cicek lebt in der Provinz Denizli und während der Pandemie-Periode konnten sie nur telefonisch miteinander kommunizieren.

Die 9-jährige Gefängnisstrafe gegen Rechtsanwältin Aycan Çiçek wurde ebenfalls vom Revisionsgericht bestätigt.
Auch dem Rechtsanwalt Engin Gökoğlu wurde im Tekirdağ Nr. 2 T-Typ Gefängnis der Arm gebrochen. Da er nicht richtig behandelt wurde, hat er immer noch Beschwerden.

Was ist passiert?

Im Prozess gegen AnwältInnen der Progressiven Anwaltsvereinigung (ÇHD) gab das Gericht seine Entscheidung am 20. März 2019 bekannt und verhängte Haftstrafen zwischen 3 Jahren, 1 Monat, 15 Tagen und 18 Jahren, 9 Monaten. Die 2. Strafkammer des Regionalgerichts Istanbul wies die Einwände im Oktober 2019 zurück und übermittelte die Akte an den Revisionsgerichtshof.

Die Generalstaatsanwaltschaft des Revisionsgerichtshofs vertrat die Auffassung, dass die im CHD-Prozess verhängten Hafturteile von über 159 Jahren, mit Ausnahme der Haftstrafe gegen Rechtsanwältin Barkın Timtik, bestätigt werden sollten.
In dem Benachrichtigungsschreiben wurde lediglich darauf hingewiesen, dass die Haftstrafe von 18 Jahren und 9 Monaten, die Barkın Timtik wegen “Gründung und Führung einer Organisation” gemäß Artikel 314/1 des türkischen Strafgesetzbuchs (TCK) auferlegt wurde, aufgehoben werden, und dass auch sie wie die anderen AnwältInnen wegen “Mitgliedschaft in einer Organisation” bestraft werden sollte.

Das von der Staatsanwaltschaft ausgestellte Benachrichtigungsschreiben wurde an die 16. Strafkammer des Revisionsgerichtshofs geschickt.

Vorstandsmitglied der ÇHD, Ebru Timtik, und CHD-Rechtsanwalt Aytaç Ünsal, begannen für das Recht auf ein faires Verfahren mit einem Todesfasten. Sie wurden am 30. Juli 2020 ins Krankenhaus verlegt. Timtik kam im Todesfasten ums Leben, Ünsal beendete sein Todesfasten und ist jetzt in Behandlung.

Die 16. Strafkammer des Revisionsgerichtshofs bestätigte alle Urteile mit Ausnahme derjenigen gegen Anwältin Barkın Timtik, Selçuk Kozağaçlı und Ezgi Çakır.


Quelle: https://m.bianet.org/english/human-rights/231751-jailed-lawyer-bandaged-her-broken-finger-herself

Übersetzung auf Deutsch: Anadolu News Blog

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